Ihr Partner für
24-Stunden-Pflege
zu Hause





Unsere Lösung – aus eigener Erfahrung entstanden
Als unsere Großeltern Hilfe brauchten, haben wir selbst erlebt, wie überfordert man plötzlich ist: Wen kann man vertrauen? Was ist legal? Wer kümmert sich wirklich?
Wir vermitteln Betreuungskräfte aus Osteuropa und Deutschland – legal, geprüft, menschlich – für Familien, die ihren Angehörigen ein würdevolles Leben zuhause ermöglichen wollen.
Was uns von anderen Agenturen unterscheidet
Andere Agenturen

Dann lassen Sie uns unverbindlich sprechen – wir beantworten Ihre Fragen ehrlich und persönlich.
Was eine 24-Stunden-Pflegekraft bei Ihnen leistet
Haushalt & Alltag – liebevoll mitgedacht


Körperpflege & Mobilität – mit Respekt und Geduld
Kochen & Ernährung – individuell abgestimmt


Begleitung & Gesellschaft – weil niemand allein sein sollte
Demenzbetreuung – mit Ruhe, Struktur und Herz

Deshalb entscheiden sich
Familien für uns
Daheim statt im Heim
Herzliche Pflegekräfte
Keine versteckten Kosten
Schnell einsatzbereit
Persönlicher Ansprechpartner
Finden Sie jetzt heraus, welche Betreuung zu Ihrer Familie passt
In 4 einfachen Schritten zur Pflegekraft
Anfrage
Angebot
Start
Begleitung

Welche Voraussetzungen für die Betreuung nötig sind
Diese sind gesetzlich vorgeschrieben – und sorgen gleichzeitig dafür, dass sich die Pflegekraft wohlfühlt.

Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?
Häufige Fragen (FAQ)
Bei der „24-Stunden-Pflege“ kommen in der Regel osteuropäische Betreuungskräfte zum Einsatz. Sie ziehen bei der pflegebedürftigen Person ein und übernehmen für eine gewisse Zeit die anfallenden Alltagsaufgaben. Die Betreuungskraft unterstützt im Haushalt, übernimmt die Grundpflege und gestaltet die Freizeit mit. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Betreuungskraft erhält vor Ort freie Kost und Logis. Damit sie sich während ihres Aufenthalts wohlfühlen kann, ist ein Rückzugsort eine Grundvoraussetzung. Hierfür ist ein eigenes, abschließbares Zimmer in der Wohnung oder im Haus unverzichtbar. Ein eigenes Bad oder eine eigene Toilette sind nicht nötig, aber das Badezimmer und die Küche können gemeinsam genutzt werden. Damit unsere Betreuungskraft den Kontakt in ihre Heimat halten kann, gilt heute ein Internetanschluss als selbstverständlich. Falls Sie hier Unterstützung bei der Organisation benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Die konkreten Kosten variieren je nach Anforderungen und individuellen Wünschen der pflegebedürftigen Person. Der Kostenrahmen wird maßgeblich beeinflusst durch die erforderlichen Deutschkenntnisse, wird ein Führerschein benötigt, welche Pflegeerfahrung ist notwendig, muss die Pflegekraft in der Nacht unterstützen und viele weitere. Um Ihnen eine seriöse Antwort auf diese Frage zu geben, müssen wir mehr von Ihrer Situation erfahren, im Anschluss erhalten Sie ein individuell auf Sie zugeschnittenes und zu Ihrer Situation passendes Angebot mit der Empfehlung welche Fördermittel in Anspruch genommen werden können.
Durch unsere hohen Qualitätsstandards bei gepflegt werden sind ausnahmslos alle Betreuungskräfte legal tätig – entweder im Rahmen einer A1-Entsendung durch ein EU-Unternehmen, hierbei sind die Betreuungskräfte im Heimatland bei unserer Partneragentur angestellt und sozialversichert oder als selbstständige Kräfte mit deutscher Versicherung und Gewerbeanmeldung.
Durchschnittlich bleiben die Pflegekräfte für 6–8 Wochen bei einer Familie. Auf Wunsch sind auch kürzere oder längere Zeiträume möglich. Vor Abreise weist die Pflegekraft ihre Nachfolgerin in die anfallenden Aufgaben ein und sorgt damit für einen sicheren Übergang. Im Optimalfall wechseln sich zwei Pflegekräfte regelmäßig ab.
Durch unseren Service organisieren wir Ihnen einen nahtlosen Übergang, wir koordinieren die Abreise der bisherigen Betreuungskraft und die Anreise der Nachfolgerin so, dass Sie sicher gehen können, dass die Betreuung Ihrer liebsten konstant weiterläuft. Vor Abreise weist die Pflegekraft ihre Nachfolgerin in die anfallenden Aufgaben ein und sorgt damit für einen sicheren Übergang.
Wir bei gepflegt werden legen sehr viel Wert auf die entsprechende Vorqualifikation der Betreuungskraft, in Verbindung mit den Angehörigen der zu pflegenden Personen ergründen wir, welche Faktoren bei der Personalauswahl berücksichtigt werden müssen, damit die Betreuungskraft auch menschlich in das Familienumfeld passt und die Zusammenarbeit harmonisch verläuft. Solle es einmal wiedererwartend „Herausforderungen“ geben sind wir bei gepflegt werden Ihr erster Ansprechpartner und finden eine Lösung für jede Situation.
Im schlimmsten Fall tauschen wir die Betreuungskraft für Sie kostenfrei aus, um Ihnen den besten Service zu bieten, den Sie und Ihre Angehörigen verdient haben.
Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei den üblichen 40 Stunden. Auch wenn der Begriff „24-Stunden-Pflegekraft“ etwas anderes suggeriert, arbeitet die Pflegekraft natürlich nicht 24 Stunden täglich. Sie zieht für einen gewissen Zeitraum in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein und dadurch besteht bzgl. der Einteilung der Versorgungsleistungen eine große Flexibilität.Im schlimmsten Fall tauschen wir die Betreuungskraft für Sie kostenfrei aus, um Ihnen den besten Service zu bieten, den Sie und Ihre Angehörigen verdient haben.
Die Unterstützung im Haushalt ist eine der Hauptaufgaben der Pflegekraft. Dazu gehören unter anderem einkaufen, waschen, bügeln, aber auch kochen, das Versorgen von Haustieren und z.B. Blumen gießen.
Neben den Haushaltstätigkeiten übernimmt die Pflegekraft auch die Grundpflege inkl. Körperpflege, Ankleiden oder Unterstützung beim Toilettengang. Auch die Gestaltung der Freizeit, wie z.B. Spaziergänge oder gemeinsame Spiele werden von der Pflegekraft organisiert.
Medizinische Maßnahmen wie Injektionen oder Wundversorgung sind ausschließlich Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes und dürfen nicht von Betreuungspersonen übernommen werden. Gerne unterstützen wir bei der Koordination.
Einen Anspruch auf Pflegegeld gibt es nur bei einer Einstufung in eine der fünf Pflegegrade. Diese haben 2017 die bis dahin gültigen drei Pflegestufen abgelöst. Ist die Beurteilung durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) erfolgt, stehen Ihnen maximal folgende Leistungen zu:
| Pflegebedürftigkeit Grad | max. Leistung / Monat in Euro (seit 01.01.2025) |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Zum Pflegegeld gibt es eine Vielzahl an weiteren Möglichen Leistungen für Pflegebedürftige ab dem 01. Juli 2025 beträgt das Entlastungsbudget max. 3.539 im Jahr für längstens acht Wochen. Wir beraten Sie gerne.
Pflegebedürftige können die Aufwendungen unter den „haushaltsnahen Dienstleistungen“ in der Steuererklärung angeben. 20 % der Lohnkosten können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, hier gilt allerdings ein Maximalbetrag von 4000 Euro.